Bekämpfung der COVID-19 Pandemie
Zutrittsregeln ab dem 23.12.2022
1. Der Zutritt ist nur mit mindestens medizinischer FFP 2 Maske (oder vergleichbar) erlaubt
2. Der Zutritt ist nur erlaubt:
- ohne Covid-19 Symptome, ohne Covid-19 Kontakte
- mit negativem Coronatest, unanbhänging vom Impfstatus (ein Selbsttest ist dabei ausreichend)
Wir bitten Sie zur Entlastung unserer Mitarbeiter die öffentlichen Testangebote zu nutzen und den Testnachweis bereits zum Besuch mitzubringen.
Dafür vielen Dank.
Unsere mögliche Testzeiten für Sie im Haus Husemann
Montag, Mittwoch, Freitag von 15:00-16:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Sonntag 11:00-12:00 Uhr
Unsere mögliche Testzeiten für Sie im Haus Volkermann
Dienstag und Freitag von 14:15 Uhr bis 16:15 Uhr
Unsere mögliche Testzeiten für Sie im Haus am Koppelteich
Montag und Freitag 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
An Feiertagen findet keine Testung statt.
News vom 22.12.2020
Liebe Angehörigen und Besucher,
Das aktuelle Infektionsgeschehen zwingt uns dazu, täglich neue Entscheidungen zu treffen. Dazu zählen auch die Besuche in unseren Einrichtungen.
Leider ist es uns aber nicht möglich, immer die aktuellen Besuchszeiten- und regelungen auf dieser Seite zu veröffentlichen.
Gerne können Sie sich jedoch jeder Zeit telefonisch in unseren Einrichtungen nach dem aktuellen Stand erkundigen.
News vom 21.12.2020
Liebe Angehörigen und Besucher,
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in unserer Einrichtung Haus am Koppelteich sind dort aktuell keine Besuche möglich.
Wir sind hier in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt, um die Einrichtung schnellstmöglich wieder für Besucher zu öffnen.
In unserer Einrichtung Haus Volkermann ist das Gebäude SEP 1 aufgrund eines unklaren Infektionsgeschehens bis zum Vorliegen aller Testergebnisse ebenfalls für Besucher geschlossen.
Weitere Informationen können Sie gerne in unseren Einrichtungen erfragen.
Informationen zum Coronavirus - Tipps für den Umgang mit dem Virus
Weitere allgemeine Informationen finden Sie hier:
- https://www.rki.de
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung.
u. a. Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) auch mit Fallzahlen und Meldung, Diagnostik und Umgang mit Probenmaterial, Infektionsschutzmaßnahmen, Prävention und Bekämpfung im medizinischen Bereich, Reiseverkehr, Krisenpläne, Internationale Situation, Externe Informationen für den Medizinbereich, Informationen für Bürger, … - https://www.bzga.de/
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung = Gesundheitliche Aufklärung in Deutschland u. a. Verhaltensempfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander - https://www.infektionsschutz.de
- u. a. Aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS CoV 2
- Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Allgemeine Hygienetipps – Merkblätter, Filme, Infografiken
- Material für Bildungseinrichtungen
- Material für Pflegeeinrichtungen
- Informationen in anderen Sprachen
- https://www.impfen-info.de
Ständige Impfkommission (STIKO): Impfempfehlungen für Erwachsene zur Prävention von bakteriellen Lungenentzündungen (Pneumokokken-Impfung) - https://www.euro.who.int/de/home
Weltgesundheitsorganisation - https://www.auswaertiges-amt.de/de
Auswärtiges Amt
Welche Infektionsschutzmaßnahmen werden in der Einrichtung ergriffen?
Wir versuchen Bewohner, Besucher und Mitarbeitende möglichst umfassend zum Virus zu informieren. Das Personal erhält zudem regelmäßige Schulungen.
Handdesinfektionsmittel und Einmaltaschentücher werden in allen Bereichen unserer Häuser zur Verfügung gestellt, auch für Bewohner und Besucher. Diese sind in entsprechend gekennzeichneten Abfalleimern zu entsorgen.
Bei der Pflege von Fieber- oder Atemwegserkrankten wird mit entsprechender Schutzausrüstung gearbeitet, da hier das Risiko für schwere Verläufe falls es zu einer Infektion kommt, höher ist. Sollte ein Transfer in eine andere Einrichtung, wie beispielsweise Krankenhäuser erfolgen, werden vorab der Verdacht auf Covid-19 bzw. Atemwegserkrankungen abgeklärt.
Bei welchen Symptomen sollten Angehörige Besuche lieber unterlassen?
Bitte bleiben Sie bei jeglichen Krankheitsanzeichen zu Hause. Dies betrifft nicht nur die typischen COVID-19 Symptome wie Fieber oder trockener Husten. Da das Virus zur Zeit noch wenig erforscht ist, sind auch weitere Symptomatiken möglich. Zudem schwächt auch bereits ein grippaler Infekt das Immunsystem älterer Menschen. Darum bitten wir Sie, auch bei Schnupfen- und Halsschmerzsymptomen zur Risikominderung auf Besuche zu verzichten.
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html)
Zu welchen Einschränkungen kommt es im Betrieb?
Unser Personal arbeitet weiterhin auf Hochtouren, so dass der reguläre Betrieb weitergeführt wird. Die medizinische und ärztliche Versorgung ist zudem weiterhin gewährleistet. Wir schulen unser Personal zudem ständig hinsichtlich des Infektionsschutzes.
Allerdings müssen wir Ausflüge und diverse Freizeitaktivitäten, insbesondere Gruppenangebote, einschränken. Mitunter kommt es auch dazu, dass Therapieangebote wegfallen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Wie wird der Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) übertragen?
Der neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 löst die Erkrankung COVID-19 aus und wird nach jetzigem Erkenntnisstand nach Angaben des Robert-Koch-Instituts hauptsächlich über Tröpfchen übertragen. Theoretisch sind aber auch Schmierinfektionen und eine Ansteckung über die Bindehaut der Augen möglich. Vereinzelt wurden die neuartigen Coronaviren auch in Stuhlproben gefunden. Ob die Viren allerdings über den Stuhl übertragen werden können, ist nicht abschließend geklärt. Eine Übertragung über unbelebte Oberflächen wie zum Beispiel importierte Lebensmittel wurde bislang nicht dokumentiert und ist nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unwahrscheinlich.
Wie lange dauert es nach der Ansteckung, bis die Erkrankung bemerkbar ist?
Nach der Ansteckung dauert es wahrscheinlich einen bis 14 Tage, bis die ersten Krankheitszeichen auftreten. Im Durchschnitt beträgt die Inkubationszeit 5 bis 6 Tage.
Wie verläuft COVID-19 und wie gefährlich ist die Krankheit?
Die Krankheitsverläufe sind je nach Patient sehr verschieden und reichen von symptomlosen Verläufen bis zu schweren Lungenentzündungen mit Todesfolge. Wie tödlich die Erkrankung ist, lässt sich noch nicht eindeutig sagen, da die tatsächliche Zahl der erkrankten Menschen unbekannt ist. Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, liegt im Schnitt bei fünf bis sechs Tagen. Aktuell gibt es noch keinen Impfstoff zum Schutz vor COVID-19, passende Medikamente zur Behandlung werden erprobt.
Wie kann ich mich selbst und andere vor einer Ansteckung schützen?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt, sich regelmäßig und ausreichend lange (mindestens 20 Sekunden) die Hände zu waschen (https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/200309_BZgA_Atemwegsinfektion-Hygiene_schuetzt_3x_01_DE.pdf) . Husten und Niesen Sie entweder in ihre Armbeuge oder in ein Einwegtaschentuch, das danach sofort in einem Mülleimer mit Deckel entsorgt wird. Generell ist Abstand zu Menschen mit Husten, Schnupfen oder Fieber zu halten. Händeschütteln sollte unterlassen werden, auch von unnötigem Körperkontakt wie zum Beispiel Umarmungen ist abzuraten. Halten Sie zudem Ihre Hände von Ihrem Gesicht und insbesondere von den Schleimhäuten in Mund und Nase sowie von den Augen fern.
Wer die Möglichkeit hat, sollte außerdem auf Reisen verzichten, öffentliche Verkehrsmittel meiden und von Zuhause aus arbeiten. Im Allgemeinen sollten jegliche soziale Kontakte auf das Notwendigste reduziert werden. Meiden Sie Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie zu Personen aus der Risikogruppe. Menschen, die älter als 60 Jahre sind, sollten sich gegen Pneumokokken impfen lassen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum ist für Personen sinnvoll, die an einer akuten Atemwegsinfektion erkrankt sind. Damit der Mund-Nasen-Schutz wirksam ist, muss er eng anliegend getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden. Betroffene sollten sich von einer medizinischen Fachkraft beraten lassen. Laut der Weltgesundheitsorganisation kann eine Maske allein zudem nicht vor einer Ansteckung schützen: Ein Schutz ist nur gegeben, wenn das Tragen der Maske mit anderen Maßnahmen wie dem regelmäßigen Händewaschen kombiniert wird. Zusätzlich sollte die Maske während des Tragens nicht berührt werden. (https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/advice-for-public/when-and-how-to-use-masks)
Wer gehört zur Risikogruppe?
Bestimmte Personen haben nach Angaben des Robert-Koch-Instituts ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Erkrankung. Dazu gehören insbesondere ältere Menschen: Ab etwa 50-60 Jahren steigt das Risiko für eine schwerwiegende Krankheitsentwicklung stetig. Zu den besonders gefährdeten Personen gehören außerdem Raucher und solche mit bestimmten Vorerkrankungen des Herzens, der Lunge, chronischen Lebererkrankungen, Diabetes, Krebserkrankungen oder einem geschwächtem Immunsystem.
Wenn Sie in den letzten Wochen Kontakt mit Personen aus besonders betroffenen Gebieten, wie etwa Italien, China, Spanien oder Frankreich hatten, empfiehlt das Robert-Koch-Institut eine 2-wöchige häusliche Isolation. Risikogebiete und weitere Empfehlungen finden Sie hier:
Sollten Sie Krankheitssymptome wie Fieber oder trockenen Husten bei sich feststellen, steht Ihnen der ärztliche Notdienst unter 116 117 zur Verfügung. Hier werden Sie zunächst telefonisch zu weiteren Schritten beraten.
Sollte ich zum Hausarzt gehen?
Sie haben momentan die Möglichkeit, in Ihrer Hausarztpraxis anzurufen und sich bis zu sieben Tage telefonisch krankschreiben zu lassen. Diese Maßnahme erfolgt insbesondere um Arztpraxen und das Gesundheitssystem zu entlasten und weitere Infizierungen, z. B. durch Aufenthalte in Wartezimmern, zu vermeiden.
Kinderbetreuung und Schulschließungen
Ab Montag dem 20. April 2020 beginnt die schrittweise Öffnung der Schulen, dabei stehen die Schülerinnen und Schüler im Fokus, die vor Schulabschlüssen und Abschlussprüfungen stehen.
Als erstes werden die weiterführenden Schulen wieder eröffnen, damit das Lerhpersonal organisatorische und weitere notwendige Bedingungen für eine Wiederaufnahme des Unterrichts schaffen können. Ab Donnerstag, den 23. April 2020, können die ersten Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf ihre Prüfungen und Abschlüsse wieder in die Schule gehen.
Die Schulen werden schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden, wenn die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen. Als nächstes werden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 zugelassen, damit diese so gut wie möglich auf den bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorbereitet werden können.
Für die Kinderbetreuung werden Eltern zunächst gebeten, eigene Lösungen wie beispielsweise Home Office zu finden. Für Kinder, deren Eltern im Gesundheitswesen oder in Berufen zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung arbeiten, wird es ein verlässliches Betreuungsangebot geben. Informationen hierzu erhalten Sie beim Schulministerium oder Ihrer jeweiligen Kommune.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw/13032020-umgang-mit-dem-corona-virus-schulen-4-mail
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Umfangreiche Informationen bietet Ihnen die Webseite des Robert-Koch-Instituts. Hier finden Sie neben einem aktuellen Tagesbericht zahlreiche Handlungsempfehlungen. Vor Ort informiert Sie das zuständige Gesundheitsamt.
Zusätzlich hat das Gesundheitsministerium NRW ein Bürgertelefon eingerichtet. Hier beantworten Mitarbeitende Mo.-Fr. von 8-18 Uhr unter 0211-91191001 Ihre Fragen.